Vollmachtsdatenbank

Einfache Legimitation zum Datenabruf bei den Finanzämtern für Rechtsanwälte

Die HRAK Bremen bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, die Vollmachtsdatenbank (VDB) zu nutzen. Mit Hilfe dieser Datenbank können Rechtsanwälte zur Vertretung in Steuersachen Vollmachtsdaten elektronisch erfassen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

 

Hintergrund

Mit dem Ziel, die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Verfahren eingeführt: die „Vorausgefüllte Steuererklärung". Neu ist dabei, dass dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten seine bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt werden.

Derzeit werden folgende Steuerdaten bereitgestellt:

  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester- und Rürup-Rente,
  • Informationen zu Lohnersatzleistungen (ab VZ 2014) sowie
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.


Die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Steuerdaten werden u.a. vom Arbeitgeber und von den Krankenkassen übermittelt und in Datenpools gesammelt. Durch die VDB sowie die von der Finanzverwaltung alternativ angebotenen Verfahren können bald neben Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern auch Rechtsanwälte den Zugriff auf diese Daten erhalten.

 

Was ist die VDB?

Die VDB ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. (Die Nutzung der Datenbank setzt keine Mitgliedschaft bei DATEV voraus.) Durch die Nutzung der VDB kann man Mandanten eine Dienstleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung anbieten, indem man sich als bevollmächtigter Berater bei der Finanzverwaltung freischalten lässt.

 

Nutzung

Der Datenzugriff setzt voraus, dass der Rechtsanwalt von seinem Mandanten mittels der von der Finanzverwaltung standardisierten „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ vom 01.08.2016 bevollmächtigt ist. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt (aktuell nur die Berechtigung zum Datenabruf). Nach Freigabe durch die Finanzverwaltung kann der Rechtsanwalt die gespeicherten Daten des Mandanten mittels einer Bearbeitungssoftware abrufen, einsehen und in die Einkommensteuererklärung
einfließen lassen.

 

VIDEO: Vorausgefüllte Steuererklärung

 

Weiterführende Dokumente

Anträge

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Für Berufsträger (Datev-Mitglied)
Muster_v2_registrierung_scbt_vdb kF (2).
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