Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise
Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gem. § 51 Abs. 8 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltsplichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Aufsichtsbehörde kann diese Pflicht gem. § 51 Abs. 8 S. 2 GwG auch dadurch erfüllen, dass sie solche Hinweise, die durch Verbände der Verpflichteten erstellt worden sind, genehmigt. Die am 25. Juli 2024 durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene 8. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch Beschluss des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen am 14. August 2024 genehmigt und ist nachfolgend eingestellt:
Die am 4. November 2022 durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene 7. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch Beschluss des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen am 16. November 2022 genehmigt und ist nachfolgend eingestellt:
Registrierungspflicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Geldwäschegesetz (GwG)
- Informationsschreiben und Aufruf zur Registrierung
Seit 01. Januar 2020 ist die neue Fassung des GwG in Kraft mit erweiterten und verschärften Verpflichtungen abzielend auf eine effektivere Geldwäscheprävention. Mit der Gesetzesänderung wurde unter anderem – unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung – auch die Pflicht zur elektronischen Registrierung bei der Zentrale für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) für Verpflichtete eingeführt (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Hierfür stellt die FIU das elektronische Meldeportal goAML (https://goaml.fiu.bund.de/Home) zur Verfügung. Die Pflicht zur Registrierung besteht mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem 01. Januar 2024 (§ 59 Abs. 6 S. 1 GwG). Insbesondere Mitgliedern, die verstärkt Kataloggeschäfte betreiben, empfehlen wir, diesen Registrierungsaufwand bereits jetzt zu erledigen.
Für weitere Informationen zur elektronischen Registrierung bei der FIU verweisen wir auf das Informationsschreiben der FIU zur Registrierung. Mit der Registrierung tragen Sie zugleich zur Schaffung angemessener geschäftsbezogener interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c) GwG bei.
GwG Muster Risikoanalyse Kanzlei
Anbei finden Sie Beispiele einer Risikoanalyse gem.§ 5 GwG für die Kanzlei sowie für eine individuelle Risikoanalyse des Verpflichteten. Diese hat die Arbeitsgruppe GwG bei der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet. Es sind Muster, die selbstverständlich der konkret vorliegenden Begebenheiten geprüft und entsprechend angepasst werden müssten
Erste Nationale Risikoanalyse
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
2018/2019
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ergebnisse der ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht (www.nationale-risikoanalyse.de). Insbesondere auf den Seiten 110/111 befasst sich der Bericht unter der Überschrift „Rechtsberatung und Freie Berufe“ auch mit der Risikoeinschätzung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.