1. Beantragung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
Sie können den Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung formlos und vorzugsweise über das beA-Postfach bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen stellen. Das Verfahren richtet sich nach der Fachanwaltsordnung (FAO) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Diese finden Sie auf der Internetseite der BRAK (als Link) unter der Rubrik "Berufsrecht". Bitte fügen Sie dem Antrag sämtliche erforderlichen Unterlagen gem. § 6 Abs. 2 FAO bei. Auf Verlangen der Kammer oder des Fachausschusses sind die Originalunterlagen vorzulegen. Diese sind für den Zeitraum des Verleihungsverfahrens in jedem Fall vorzuhalten.
2. Ablauf des Prüfungsverfahrens
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer entscheidet gem. § 43c Abs. 2 BRAO über die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung. Die Entscheidung wird durch den jeweils eingerichteten Fachausschuss für das Fachgebiet vorbereitet. Dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen nach Eingang der Verwaltungsgebühr und einer groben Vollständigkeitsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Sollten offensichtlich noch Unterlagen fehlen, wendet sich die Geschäftsstelle in der Regel vorab direkt an Sie um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.
Mit Versand der Unterlagen an den zuständigen Fachausschuss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit den Kontaktdaten des/der Ausschussvorsitzenden. Die Kontaktdaten werden bei den gemeinsamen Ausschüssen in der Regel nicht übersandt. Sollte der Ausschuss weitere Unterlagen (Arbeitsproben), die Ergänzung der eingereichten Fallliste oder ein persönliches Fachgespräch für erforderlich halten, wendet er sich direkt an Sie. Von Nachfragen zum Sachstand direkt nach der Antragsstellung bitten wir abzusehen. Die Mitglieder der Fachausschüsse sind ehrenamtlich tätig und bemühen sich Ihren Antrag zügig zu bearbeiten. Je nach Qualität und Umfang der eingereichten Unterlagen sind zeitliche Verzögerungen teilweise nicht zu vermeiden.
Nach abschließender Votierung Ihres Antrags durch den Fachausschuss entscheidet der Vorstand auf der Grundlage der Voten des Fachausschusses. Die Geschäftsstelle teilt Ihnen die Entscheidung durch Übersendung der Verleihungsurkunde oder durch einen ablehnenden Bescheid mit.
3. Fortbildungsnachweise
Wenn Sie bereits einen Fachanwaltstitel verliehen bekommen haben, sind der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr nachzuweisen. Identische Nachweise können nicht für mehrere Fachanwaltstitel verwendet werden. Der Stichtag zum vollständigen Eingang der Nachweise ist der 31.01. des jeweils folgenden Kalenderjahres (d.h. die Nachweise für 2021 müssen beispielsweise spätestens am 31.01.2022 in der Geschäftsstelle vorliegen).
Sollten Sie Ihren Fachanwaltstitel nicht in dem Jahr beantragen, in welchem Sie den Fachanwaltslehrgang begonnen haben, reichen Sie die Fortbildungsnachweise der Folgejahre bitte erst mit Antragsstellung ein. Die Fortbildungspflicht besteht für Sie gem. § 4 Abs. 2 FAO i. V. m. § 15 FAO ebenso wie für bereits ernannte Fachanwältinnen und Fachanwälte, wobei Lehrgangszeiten angerechnet werden.
Zusätzlich zu den gängigen Varianten der Fortbildung gemäß § 15 Abs. 1 FAO (hörende oder dozierende Teilnahme an Vortragsveranstaltungen, wissenschaftliche Publikation) eröffnet § 15 Abs. 2 FAO die Variante der online-Fortbildung, wenn diese die Interaktion mit dem Referenten sowie der Teilnehmer untereinander ermöglicht und zudem der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden kann.
§ 15 Abs. 4 FAO sieht zudem vor, dass bis zu 5 Fortbildungsstunden im Selbststudium geleistet werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Zu diesen beiden Formen der Fortbildung hat die Kammer mit dem Deutschen Anwaltsinstitut DAI Kooperationsverträge abgeschlossen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de/online-services/selbststudium.html. Dort gelangen Sie auch zur Anmeldung. Für Sie als Kammermitglied gelten aufgrund des Kooperation ermäßigte Kostenbeiträge.
Die bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen eingerichteten Fachausschüsse mit Anschriften und Rufnummern der Mitglieder sind nachfolgend aufgelistet.
Einige Fachausschüsse haben Merkblätter mit Hinweisen für die ordnungsgemäße Stellung eines Antrages auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung sowie Musterfalllisten erstellt: