Ab dem 01.01.2022 gilt bundesweit der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr und Sie werden schriftlich einzureichende Anträge, Erklärungen und vorbereitende Schriftsätze bei den Gerichten nur noch elektronisch einreichen können. Ein von der IT-Stelle der Justiz Bremen erstelltes Merkblatt mit Hinweisen, die bei Erstellen und Versand der elektronischen Dokumente beachtet werden sollten, finden Sie hier.
Aktuelle Meldungen und weitere Informationen zum beA finden Sie hier.
Mit Blick auf den Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 01.01.2022 finden Sie hier zwei Beiträge aus dem BRAK-Magazin, Heft 6/2021.
Der erste Beitrag "Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr ab 01.01.2022 - Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht" greift eine ganze Reihe häufiger Fragen auf. Der zweite Beitrag "Technische Probleme bei der Einreichung per beA - was ist zu tun? Die Ersatzeinreichung bei vorübergehenden technischen Störungen" stellt die Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO dar.
Das Deutsche Anwaltsinstitut DAI bietet einen 4-teiligen Kurs mit den jeweils ca. 30-minütigen Einheiten
1. Die ersten Schritte zur Nutzung des beA
2. Kommunikation mit Gerichten und Kollegen über das beA
3. Die Rechtevergabe im beA
4. Mandantenkommunikation über das beA
sowohl in Präsenzform als auch online an.
Die Kurse sind sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter und unabhängig davon geeignet, ob eine spezielle Kanzleisoftware eingesetzt wird.
Das DAI ist Kooperationspartner der HRAK Bremen. Als Kammermitglied zahlen Sie somit einen ermäßigten Kostenbeitrag.
Zu weiteren Informationen und zur Anmeldung gelangen Sie hier
Hierbei handelt es sich um ein weiteres Fortbildungsformat zum beA, laut DAI kompakt und praxisnah, zeitlicher Umfang: 2 Stunden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
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