Wissenswertes zu unserem Service-Angebot für den rechtsuchenden Bürger:
Die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung und die internationalen Verflechtungen spiegeln sich in einer Flut von Gesetzen. Die Häufigkeit der Gesetzesänderungen ist für den Bürger nicht mehr zu überschauen. Jedes Unternehmen, jede Person bedient sich mittlerweile des juristischen Beraters. Ob im privaten Leben oder im unternehmerischen Bereich, überall ist die Berührung mit rechtlichen Fragen und Problemen unausweichlich. Die Massengesellschaft hat dauernde Konflikte zur Normalität gemacht.
Fachlichen Rat und kompetenten Beistand bieten Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Städten Bremen und Bremerhaven. Sie sind ihre berufenen Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen und stehen Ihnen Konflikt vermeidend, Streit schlichtend und schützend zur Seite. Dies betrifft sowohl die außergerichtlichen Konflikte wie auch Ihre Vertretung vor Gericht. Die Aufgabe des Anwaltsstandes besteht darin, einseitig parteilich für ihre Mandanten tätig zu werden, ohne fremden Weisungen zu unterliegen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben ein gesetzlich verankertes Aussageverweigerungsrecht. Sie sind unabhängige Organe der Rechtspflege und daher den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden gleichberechtigt und diesen gegenüber frei und unabhängig. Dabei unterliegen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte selbstverständlich den geltenden Gesetzen und ihren anwaltlichen Berufspflichten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, berufliche Haftpflichtversicherungen zu unterhalten (Versicherungssumme mindestens 250.000 € pro Jahr). Ihre Honorare ergeben sich aus den zwingenden Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (bis 30.06.04 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO) oder aus Honorarvereinbarungen, die schriftlich getroffen sein müssen. Sie haben Gelder, die sie für ihre Mandanten entgegennehmen, unverzüglich weiterzuleiten. Sie dürfen keine Aufträge übernehmen, die sie in den Konflikt bringen, in Widerstreit zu den Interessen ihres Mandanten zu geraten.
Wer einen kompetenten Berater in Rechtsfragen sucht, sollte schon bei der Auswahl sorgfältig vorgehen. Im Gegensatz zu manchem Berater kraft Selbsternennung müssen Rechtsanwälte, bevor sie beraten dürfen, eine langwierige Ausbildung absolvieren. Sie umfasst ein etwa vier- bis fünfjähriges Studium, eine zweijährige Referendarzeit und eine neunmonatige Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nach abgeschlossener Ausbildung ist die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Wie überall ist auch bei Rechtsanwälten Spezialwissen gefragt. Ein großer Teil der Anwaltschaft bildet sich deshalb regelmäßig fort. Fundiertes Wissen, gepaart mit Erfahrung, verhindert in der Regel Fehler.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen kann keine Rechtsberatung durchführen. Dies obliegt allein den niedergelassenen Rechtsanwälten.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betreiben ihre Kanzleien als selbständige Unternehmen. Sie sind berechtigt, Werbung für ihre Tätigkeit zu machen. Hier besteht die Verpflichtung, sich auf sachliche Werbung zu beschränken, nicht jedoch ,,das Blaue vom Himmel zu versprechen".
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können als Einzelanwälte praktizieren oder sich in Gesellschaften bürgerlichen Rechts(GbR), Partnergesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) organisieren.
In Rechtsanwaltskanzleien werden Rechtsanwaltsfachangestellte ausgebildet. In dreijähriger Ausbildungszeit lernen junge Frauen und Männer die Organisation der Rechtsanwaltskanzlei, Zwangsvollstreckung, Gebührenrecht, sowie den Umgang mit den Mandanten in den häufig für diese schwierigen und angespannten Situationen.