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Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen stellt sich vor

Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungskörperschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergibt sich automatisch mit der Zulassung zur Anwaltschaft. In den alten Bundesländern im Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts bzw. in den neuen Ländern im Bezirk eines jeden Bundeslandes gibt es eine Rechtsanwaltskammer. Im Bundesland Bremen, zu dem die Gerichtsbezirke Bremen und Bremerhaven gehören, hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ihren Sitz in der Knochenhauerstr. 36/37 in Bremen.

 

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern bestehen in der berufsrechtlichen Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Daneben kann sich eine Rechtsanwaltskammer in einzelnen Bereichen auch der Anliegen der Bürger annehmen.

 

Die Rechtsanwaltskammer

  • übernimmt die Zulassung der Anwaltsgesellschaften (Partnergesellschaft, GmbH)
  • übernimmt die Zulassung der einzelnen Rechtsanwälte
  • ist zuständig für die Gestattung der Fachanwaltsbezeichnungen Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht etc.; siehe Rubrik "Fachanwälte"
  • hält Kontakt zu anderen freien Berufen (Architekten, Steuerberatern, Ärzten, Ingenieuren, Wirtschaftsprüfern)
  • pflegt Kontakte zu in- und ausländischen Rechtsanwaltskammern
  • informiert ihre Mitglieder über aktuelle berufspolitische Themen
  • informiert die Presse über berufspolitische und justizpolitische Angelegenheiten
  • informiert den rechtsuchenden Bürger über Fachanwälte und Spezialisten in bestimmten Rechtsgebieten in ihrem Bezirk
  • nimmt Beschwerden der rechtsuchenden Bürger gegen einzelne Rechtsanwälte entgegen