Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungskörperschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Die Mitgliedschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergibt sich automatisch mit der Zulassung zur Anwaltschaft. In den alten Bundesländern im Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts bzw. in den neuen Ländern im Bezirk eines jeden Bundeslandes gibt es eine Rechtsanwaltskammer. Im Bundesland Bremen, zu dem die Gerichtsbezirke Bremen und Bremerhaven gehören, hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ihren Sitz in der Knochenhauerstr. 36/37 in Bremen.
Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern bestehen in der berufsrechtlichen Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Daneben kann sich eine Rechtsanwaltskammer in einzelnen Bereichen auch der Anliegen der Bürger annehmen.
Die Rechtsanwaltskammer